Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. ANERKENNUNG
Der Mieter anerkennt ausdrücklich die allgemeinen Mietbedingungen als integrierenden Bestandteil des Mietvertrages, insbesondere die Haftung für durch den Mieter verursachte Schäden am Mietobjekt oder an Dritteigentum und ist besorgt, dass er ordnungsgemäss über die Handhabung des Mietobjektes orientiert wird. Das Mitführen von Tieren erfolgt in Absprache mit dem Vermieter vor Ort.
2. BEGINN UND ENDE DER MIETE
Alle Mieten beginnen im Domizil des Vermieters und enden, sobald das Mietobjekt termingerecht im Domizil des Vermieters abgeliefert wird. Bei Verhinderung des Mietantritts sowie bei unvorhergesehener Verlängerung der Miete ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen. Wird das Mietobjekt nach der vereinbarten Zeit nicht zurückgebracht, so hat der Mieter für jede angefangene Stunde den entsprechenden Preis zu bezahlen.
3. AUFTRAGSÄNDERUNG/STORNIERUNG DURCH DEN KUNDEN
Allfällige Änderungen der gebuchten Aktivität, können bis 7 Tage vor Beginn der Aktivität ohne zusätzliche Kostenfolge bei der Veranstalterin mündlich oder schriftlich gemeldet werden. Bei krankheitsbedingten Verschiebungen ist zwingend ein Arztzeugniss vorzuweisen. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden muss schriftlich erfolgen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, folgende Annullationsgebühren zu übernehmen: - nach der Buchung 15%
- 90 bis 31 Tage vor Aktivitätsbeginn 30%
- 30 bis 7 Tage vor Aktivitätsbeginn 50%
- ab 6 Tage vor Aktivitätsbeginn oder Nichterscheinen 100%
Erscheint der Kunde verspätet zur Aktivität, wird die Dauer der Aktivität entsprechend gekürzt. Bei Nichterscheinen bezahlt dieser 100% des Preises. Entstandene Mehrkosten durch Verschiebung, zu spätes Eintreffen oder Nichterscheinen, gehen zu seinen Lasten.
4. BERECHTIGUNG ZUM FÜHREN DES MIETOBJEKTES
Nur die Person die den Mietvertrag unterzeichnet hat, ist berechtigt das Boot zu manövrieren. Für allfällige Verkehrsübertretungen usw. haftet der Mieter vollumfänglich. Der Mieter muss stets bereit sein zum manövrieren. Der Mieter muss volljährig sein. Kinder und Jugendliche unterstehen der Verantwortung der Eltern/Begleitpersonen.
5. MIETBOOT
Treibstoffkosten und Brennholz sind im Mietpreis inbegriffen. Das Mietboot wird in fahrbereitem Zustand abgegeben. Der Mieter/Fahrer verpflichtet sich zum Mietobjekt Sorge zu tragen.
6. PFLICHTEN BEI UNFALL
Der Mieter sorgt für die sofortige Verständigung des Vermieters und der Seepolizei, ferner für die Anfertigung einer Unfallskizze und für die Feststellung von Namen und Adressen der am Unfall beteiligten Personen sowie Zeugen. Mündliche oder schriftliche Versprechen an Drittpersonen bezüglich Leistungen an Geschädigte sind zu unterlassen und bleiben für die Vermieter ohne Belang.
7. HAFTPFLICHT-VOLLKASKOVERSICHERUNG
Im Schadensfall hat der Mieter einen Betrag von mindestens CHF 500.- als Selbstbehalt zu tragen. Der Mieter/Fahrer bleibt überdies persönlich haftbar für alle Schäden, die durch die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung nicht gedeckt werden. Der Vermieter lehnt jede Verantwortung und Kostenfolge bei Personenschäden und fahrlässigem Verhalten vollumfänglich ab. Die Nutzer der Mietboote sind für eine entsprechende Unfall-/Haftpflichtversicherung selber verantwortlich.
8. BESCHÄDIGUNG DES MIETBOOTES
Der Mieter/Fahrer ist für jede Beschädigung mit einem Beitrag von mindestens CHF 500.– haftbar, als Selbstbehalt. Bei Grobfahrlässigkeit, welche durch die Versicherung nicht gedeckt ist, ist der Mieter für den ganzen Schaden voll haftbar.
9. REPARATUREN
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt vor Mietantritt zu prüfen. Bei Stillschweigen wird angenommen, das Mietobjekt befinde sich bei der Übergabe in ordnungsgemässem Zustand. Für Beschädigungen, die während der Dauer der Miete eintreten, ist der Mieter wie bei Punkt 7 und 8 beschrieben haftbar. Alle Reparaturen sind grundsätzlich durch eine vom Vermieter bestimmte Werkstatt auszuführen. Der Mieter zahlt während der Dauer einer Reparatur dem Vermieter eine Entschädigung in der Höhe des Betriebsausfall.
10. HAFTUNG DES VERMIETERS
Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen Captain's Cove Boatrental GmbH und allfällige Hilfspersonen ab. Die Vermieter haftet nicht für irgendwelche Schäden, die dem Mieter dadurch entstehen könnten, dass sich am Mietobjekt irgendein Defekt einstellt, der eine Weiterfahrt verhindert, Zeitverlust oder sonstigen Folgeschäden verursacht.
11. VERTRAGSERFÜLLUNG
Für den Fall, dass das Mietobjekt in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Miete nicht fahrbereit gestellt werden kann, hat die Vermieter das Recht, ohne irgendwelche Entschädigung vom Vertrag zurück zu treten.
12. WETTERABHÄNGIGKEIT
Bei unsicheren Wetterverhältnissen behaltet sich der Vermieter vor, die gebuchte Aktivität auf ein vom Mieter gewünschtes Ersatzdatum zu verschieben. Zudem kann der Mieter von seinem gebuchten Termin zurücktreten und erhält einen Gutschein im Wert der gebuchten Aktivität. Im Falle einer Sturmwarnung ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich in den Hafen zurück zu fahren.
13. GESUNDHEITLICHE RISIKEN
Eine gute Gesundheit ist bei allen Aktivitäten Voraussetzung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Aktivität unter Drogen- und Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt. Der Vermieter hat ausreichen darauf hingewiesen, dass das schwimmen im See auf eigenes Risiko erfolgt. Der Vermieter weisst darauf hin, dass man die Badeleiter benutzen muss und niemals direkt in den See springen darf.
14. VERLUST VON EIGENTUM
Bei Verlust von Eigentum des Vermieters, wird eine Entschädigung in Höhe des Kaufpreises erhoben. Für liegengelassenes/verlorenens Eigentum des Mieters wird nicht gehaftet.
15. ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN
Ergänzend zu diesen Bestimmungen gilt das Schweizerische Obligationenrecht.
16. GERICHTSSTAND
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird Interlaken als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart.
Interlaken im 2022.